Durch die gesetzlichen Krankenkassen wird die Mehrzahl der medizinisch sinnvollen Untersuchungen in der Lungenheilkunde und Schlafmedizin übernommen.
Durch unsere umfangreiche Qualifikation dürfen wir z.B. auch die Polygrafie regulär mit den Kassen abrechnen.
Wir werden immer alles tun, um unsere Patienten vor unnötigen Zuzahlungen zu bewahren und warnen nach den aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen auch vor ggf. medizinisch fragwürdiger Diagnostik oder Therapien.
Für die Messung des Stickoxids in der Ausatemluft gilt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen leider nur für einige Patientengruppen.
Abhängig von der Erkrankung oder Fragestellung werden wir daher bei Ihrem Besuch in der Praxis eine solche FeNO-Messung empfehlen. Diese wird Ihnen dann als individuelle Gesundheitsleistung in Rechnung gestellt.
Auch die Ausstellung von individuellen Attesten und Bescheinigungen müssen wir Ihnen in der Regel berechnen.
In dem verlinkten Video (externe Seite/Youtube) können Sie sich ansehen, wie eine Schlafuntersuchung mit dem Polygrafie-Gerät angelegt wird. Wir werden die Vorbereitung und Verkabelung in der Regel für Sie schon durchführen, sodass nur noch die Gurte und Sauerstoffsensor sowie Nasenbrille angelegt werden müssen. Die Einzelschritte werden darin nochmals gezeigt:
https://youtu.be/CViXj0gL1cw
Notruf | 112 |
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Krankentransport | 07461 / 19222 |
Ärzlicher Notdienst | 116 117 |
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